Die Ressorttagung Rettungssport möge beschließen:
Die Regelwerkskommission/die Leitung Rettungssport bereitet eine Änderung von § 4 des Regelwerks Rettungssport (Allgemeine Regeln) vor und legt diese spätestens im Jahr 2027 dem Präsidialrat vor. Diese Änderung soll es ermöglichen, dass Rettungssportler*innen auch in anderen DLRG-Gliederungen als der eigenen zu starten, ohne auch in dieser Mitglied werden zu müssen.
In vielen Flächenländern und -Landkreisen gestaltet es sich schwierig, Mannschaften für Bezirks- oder Landesmeisterschaften zu bilden. Häufig werden Startgemeinschaften zwischen benachbarten befreundeten Gliederungen gebildet. Dafür muss jedoch mindestens für das jeweilige Jahr eine Mitgliedschaft in der jeweiligen startenden Gliederung abgeschlossen werden. Gerade für Familien mit mehreren Kindern und sozial schwache Personen ist dies eine hohe finanzielle Belastung.
Diese Änderung soll es auch kleineren Gliederungen ermöglichen, an Meisterschaften teilzunehmen und so den Rettungssport weiter in die Breite tragen.
Eine beispielhafte Formulierung für § 4 nach dieser Änderung könnte sein:
Für die Teilnahme an Meisterschaften und Wettkämpfen müssen sowohl für Mannschafts- als auch für Einzelteilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Startberechtigung für das laufende Wettkampfjahr ausschließlich für eine einzige unterste Gliederungsebene (s. §1 Abs. 1). Starts bei Wettkämpfen außerhalb von Meisterschaften sowie bei Wettkämpfen, die nicht von der Bundesebene veranstaltet werden, bleiben dabei unberücksichtigt.
- Mitgliedschaft in der DLRG.
- [...] weiter wie gehabt
Eine andere Formulierung könnte auch sein, explizit in Mannschaften Startgemeinschaften zu erlauben.